Der Ortsverband
Der Ortsverband (OV) im Technischen Hilfswerk (THW) ist die lokale Organisationseinheit. So sind wir einer von 668 Ortsverbänden in Deutschland und Teil eines Teams von über 80.000 ehrenamtlichen Einsatzkräften deutschlandweit. An jedem dieser Standorte sind ein paar der diversen Spezialisierungen des THW vertreten.
Der Ortsverband Alzenau besteht aus:
- dem/r Ortsbeauftragten (OB)
leitet den OV, verantwortlich für die Einsatzbereitschaft und Ausbildungsstand des OV, Ansprechpartner für Anforderer
- dem OV Stab
arbeitet zusammen, um den OB bei seinen Aufgaben zu unterstützen - zwei Fachberater/innen (FaBe)
beraten vor und im Einsatz die Anforderer des THW über dessen Möglichkeiten - einem Technischen Zug (TZ), bestehend aus:
- dem Zugtrupp (ZTr)
- einer Bergungsgruppe (B)
- zwei Fachgruppen (FGr)
- der Fachgruppe Notversorgung (FGr N)
- und der Fachgruppe Elektroversorgung (FGr E)
- der Grundausbildungsgruppe (GA)
bestehend aus Helfern über 17 Jahren, die ihre Einsatzbefähigung erlangen - der Jugendgruppe (JGr)
bestehend aus Kindern und Jugendlichen ab 6 Jahren
- und dem Helferverein - "Vereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerks (THW) Alzenau e.V."
Der/Die Ortsbeauftragte
Der Ortsbeauftragte (kurz: OB) ist der Dienststellenleiter eines Ortsverbandes der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (kurz: THW) Ihm obliegt die gesamtverantwortliche Leitung des Technischen Hilfswerkes in seinem Zuständigkeitsbereich. Dieser umfasst die Themengebiete: Arbeitssicherheit, Haushalt, Fürsorge für die Helfer des Ortsverbandes, Öffentlichkeitsarbeit, Ausbildung der THW-Einheiten, Wartung und Instandhaltung der Einsatzausrüstung, sowie die Erfüllung der Aufgaben des Technischen Hilfswerkes für seinen Zuständigkeitsbereich. Er wird dabei durch den Ortsausschuss beraten.
Der Ortsbeauftrage ist Disziplinarvorgesetzter aller Helfer seines Ortsverbandes. Ferner ist er direkter Vorgesetzte des stellvertretenden Ortsbeauftragten, der ihn in Abwesenheit vertritt, und von Zugführern und anderen Einheitsführern seines Ortsverbandes. Zudem ist der der direkte Vorgesetzte des Fachberaters des OVs.
Ihm vorgesetzt ist der Landesbeauftragte des jeweiligen Landesverbandes. Von diesem wird der Ortsbeauftragte im Auftrag des Präsidenten des THW nach erfolgter Vorschlagswahl des erweiterten Ortsausschusses des Ortverbandes in sein Amt berufen.