Der Ortsverband
… ist im Technischen Hilfswerk (THW) die lokale Organisationseinheit. So sind wir einer von 668+1 Ortsverbänden in Deutschland und Teil eines Teams von über 80.000 ehrenamtlichen Einsatzkräften. An jedem dieser Standorte sind einige der zahlreichen Spezialisierungen des THW vertreten.
Wir in Alzenau bestehen aus:
- zwei Fachberater/innen (FaBe)
beraten vor und im Einsatz die Anforderer des THW über dessen Möglichkeiten - dem Ortsbeauftragten (OB)
leitet den OV, verantwortlich für die Einsatzbereitschaft und Ausbildungsstand des OV, Ansprechpartner für Anforderer - dem OV Stab
arbeitet zusammen, um den OB bei seinen Aufgaben zu unterstützen - einem Technischen Zug (TZ), bestehend aus:
- der Grundausbildungsgruppe (GA)
bestehend aus Helfern über 17 Jahren, die ihre Einsatzbefähigung erlangen - der Jugendgruppe (JGr)
bestehend aus Kindern und Jugendlichen ab 6 Jahren - dem Helferverein - “Vereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerks (THW) Alzenau e.V.”
Die Fachberater
Die Fachberater sind besonders qualifizierte Helfer, die im Einsatz die Führung der anfordernden Stelle (Bedarfsträger) beraten. Organisatorisch sind sie direkt dem Ortsbeauftragten unterstellt. Im Einsatzfall werden sie in eine Führungsstelle des Bedarfsträgers entsandt. Sie sind kein Mitglied des OV Stabes
Er/Sie vertritt im Einsatzfall das THW in allen Führungs- und Koordinierungs-Einrichtungen von Bedarfsträgern, insbesondere als Mitglied von KatS-Leitungen, Führungsstäben, technischen Einsatzleitungen, Einsatzleitungen, Einsatzabschnittsleitungen oder Untereinsatzabschnittsleitungen und ist dem Leiter der entsprechenden Führungseinrichtung/Führungsstelle im Einsatz unterstellt. Er berät diesen und die Mitglieder der Führungseinrichtung über die Einsatzmöglichkeiten des THW. Weiterhin leistet er, wie jedes andere Mitglied der Führungseinrichtung, übertragene Arbeiten. Seine Funktion enthält keine Führungsbefugnisse.
Der FaBe unterstützt den Ortsverband und speziell den LuK-Stab bei der Einsatzvorbereitung.
Um im Einsatzfall effektiv arbeiten zu können, wird vom Fachberater erwartet, dass er sich ständig über Veränderungen im THW informiert - also immer aktuell über Einsatzmöglichkeiten, -potenziale und Erreichbarkeiten informiert ist. Gleiches gilt für die Einsatzpotenziale Dritter. Außerdem muss der Kontakt zu möglichen Anforderern gehalten und gepflegt werden, damit im Einsatzfall eine Vertrauensbasis vorhanden ist.
Die Ausübung der Funktion erfordert ein hohes Maß an Kontaktfähigkeit, Organisationstalent, Überzeugungskraft, Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Verantwortungsbewusstsein. Der FaBe muss über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen über die Grundsätze und Regeln der Führung und Leitung im Einsatz sowie über Rechtsgrundlagen der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes verfügen.
Der Ortsbeauftragte
Der Ortsbeauftragte (kurz: OB) ist der Dienststellenleiter eines Ortsverbandes der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (kurz: THW) Ihm obliegt die gesamtverantwortliche Leitung des Technischen Hilfswerkes in seinem Zuständigkeitsbereich. Dieser umfasst die Themengebiete: Arbeitssicherheit, Haushalt, Fürsorge für die Helfer des Ortsverbandes, Öffentlichkeitsarbeit, Ausbildung der THW-Einheiten, Wartung und Instandhaltung der Einsatzausrüstung, sowie die Erfüllung der Aufgaben des Technischen Hilfswerkes für seinen Zuständigkeitsbereich. Er wird dabei durch den Ortsausschuss beraten.
Der Ortsbeauftrage ist Disziplinarvorgesetzter aller Helfer seines Ortsverbandes. Ferner ist er direkter Vorgesetzte des stellvertretenden Ortsbeauftragten, der ihn in Abwesenheit vertritt, und von Zugführern und anderen Einheitsführern seines Ortsverbandes. Zudem ist der der direkte Vorgesetzte des Fachberaters des OVs.
Ihm vorgesetzt ist der Landesbeauftragte des jeweiligen Landesverbandes. Von diesem wird der Ortsbeauftragte im Auftrag des Präsidenten des THW nach erfolgter Vorschlagswahl des erweiterten Ortsausschusses des Ortverbandes in sein Amt berufen.
Der OV Stab
Der Stab ist ein Verwaltungskomitee zur Unterstützung des Ortsbeauftragten.
Der Stellvertretende Ortsbeauftragte
Der/Die Stellvertretende Ortsbeauftragte (StvOB) vertritt den Ortsbeauftragten in dessen Abwesenheit. Er wird auf Vorschlag des Ortsbeauftragten durch den Landesbeauftragten berufen und wird durch den Ausbildungsbeauftragten (AB) vertreten.
Das Aufgabenfeld des StvOB umfasst:
- Führen des OV-Stabes
- Organisation des inneren Dienst im Ortsverband
- Die Ausbildung und Einsatzbereitschaft OV-Stabes verantwortlich
- Koordination der Zusammenarbeit zwischen Ortsverband und Jugendgruppe
Im Einsatzfall ist der Stellvertretende Ortsbeauftragte Leiter des LuK-Stabes (Leitungs- und Koordinierungsstab) im Ortsverband- Er stellt die Alarmierung, Nachalarmierung, Versorgung und Ablösung der OV-Kräfte sicher. Gleichzeitig hält er Verbindung zum Anforderer und gegebenenfalls der übergeordneten Ebene in der THW-Struktur des THW
Der Ausbildungsbeauftrage
Um (neue) Einsatzkräfte in Zukunft bestmöglich Ausbilden zu können zu können, besuchen alle AB zunächst die Grundausbildung. Darauf folgt eine beliebige Fachdienstausbildung oder die Ausbildung „Fachkunde für UFü/Ausb“. Anschließen die Module:
- THWin für OV-Stab (Arbeit mit dem Verwaltungssystem)
- Ausbildungsbeauftragter (Einweisung in Allgemeines Aufgabengebiet)
- Ausbildungslehre (Koordination und Aufbau einer erfolgreichen Ausbildung)
- Stressbewältigung (Innerhalb der Ausbildung und im Einsatz)
- Präsentationstechniken (Möglichkeiten Wissen optisch interessant und informativ weiter zu geben)
- Managegementtechniken (innerhalb der Ausbildungen)
Das Aufgabenfeld der AB´s umfasst:
- Koordination und Überwachung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung OV intern
- Ausbildung der Grundausbildung(sgruppe)
- Legt die Ausbildungsschwerpunkte für die Standortausbildung fest
- plant und führt Ausbildungsveranstaltungen durch
- Verwaltet Ausbildungsunterlagen
- Wirkt bei der Lehrgangsbeschickung mit
Er wird bei seiner Arbeit von örtlichen Ausbildungskräften die an einer zukünftigen Tätigkeit als Ausbilder interessiert sind, oder bereits als solche aktiv sind, unterstützt und stimmt sein Vorgehen mit dem/der Ortsbeauftragten und der Regionalstelle ab.
Die Verwaltungsbeauftrage
Die Verwaltungsbeauftragte (VwBe) ist ein Mitglied des OV-Stabes. Sie bearbeitet alle im Ortsverband anfallenden Verwaltungsangelegenheiten und unterstützt des Ortsbeauftragten, den OV-Stab und die Einheitsführer bei administrativen Aufgaben. Sie wird auf Vorschlag des Ortsbeauftragten durch den Geschäftsführer in seine Funktion berufen. Die Verwaltungsbeauftragte muss kaufmännisches Verständnis besitzen und über Verwaltungskenntnisse verfügen.
Das Aufgabenfeld der VwBe umfasst:
- Das anlegen und die Bearbeitung der Helferakten
- Führung der Personalstands- und Anwesenheitslisten
- Erstellen von Lehrgangsmeldungen sowie Nachweisführung in Zusammenarbeit mit dem
Ausbildungsbeauftragten
- Führen der Handkasse
- Schriftguterstellung, Verwaltung und Statistik
- Mitwirkung bei der allgemeinen Berichterstattung
- Vorbereitung der Abmahnungs- und Ausschlussverfahren
- Pflege der Daten in den THW-Datenbanken
- Einrichten und Überwachen der OV-Registratur
Bei Einsätzen kann die Verwaltungsbeauftragte eine Stabsfunktion im Leitungs- und Koordinierungsstab des Ortsverbandes übernehmen.
Der Schirrmeister
Der Schirrmeister (SM) ist ein Mitglied des OV-Stabs und für die Geräte- und Fahrzeugausstattung des Ortverband mitverantwortlich. Zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben kann er/sie in Absprache mit dem Ortsbeauftragten und den Zugführern auf Helfer des Ortsverbandes zurückgreifen und arbeitet dabei auch mit der Geschäftsstelle zusammen. Bei Einsätzen erledigt er vorwiegend logistische Aufgaben - Bei größeren Einsätzen kann er auch in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe Logistik überörtlich eingesetzt werden.
Das Aufgabenfeld des/der SM umfasst:
- Bestandserfassungen und Materialkontrollen
- Bearbeitung von Anforderungen, Aussonderungen und Ersatzbeschaffungen
- Empfang, Rücklieferung und Umtausch von Gerät und Material
- Bearbeitung und Überwachung der Prüf- und Fristenpläne
- Durchführung technischer Dienste (Materialerhaltungsstufe)
- Durchführung von Kraftfahrerbelehrungen
- Erstellung von Unfallmeldungen, Schadens- und technischen Erfahrungsberichten
- Fachtechnische Überprüfungen nach Instandsetzung
Der/Die Ortsjugendbeauftragte/r
Der/Die Ortsjugendbeauftragte/r (OJB) (ehemals Jugendbetreuer/in) ist für die Jugendarbeit im Ortsverband zuständig.
Er betreut die Junghelfer und bildet sie in den verschiedenen Themenbereichen des THWs aus. Die Ausbildung wird dem Alter und dem Können der Jugendlichen angepasst und mit dem Ausbildungsbeauftragten abgesprochen. Die aktiven Helfer des Ortsverbandes unterstützen den Jugendbetreuer bei der Ausbildung. Der Ortsjugendbeauftragte soll die Interessen der einzelnen Junghelfer fördern und hat eine Vorbildfunktion inne, die er niemals vernachlässigen darf.
Selbstverständlich sind hierbei die gesetzlichen Bestimmungen nicht außer Acht zu lassen.
Bezüglich des THW-Jugend e.V. ist der Ortsjugendbeauftragte der Ansprechpartner für den Ortsverband. Er arbeitet auch Seite an Seite mit dem Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ) zusammen, wenn es um Nachwuchswerbung geht.
Quelle THW Wiki
Die Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit
Um Fragen zur Arbeit und die Aufgaben des THW kompetent beantworten zu können, besuchen alle BÖ zunächst die Grundausbildung. Darauf folgt die Fachdienstausbildung "Stab 22". Anschliessend daran gibt es verschiedene Lehrgänge, mit denen sich die BÖ weiter auf ihre Aufgaben vorbereiten können.
Das Aufgabenfeld des BÖ´s umfasst:
- Helferbindung und Gewinnung neuer (Jung-)Helfer
- Verwaltung der Social Media Kanäle wie Facebook und Instagram
- Verwaltung und Aktualisierung der Website
- Veranstaltungsorganisation
- Fotodokumentation im Einsatz (In- und Ausland) und auf Veranstaltungen
- Pressearbeit und das verfassen von Artikeln
- Erstellen und Organisieren von Werbeartikeln und Flyer
- Kontakterhaltung zu anderen Hilfsorganisationen
Dabei kann die BÖ Unterstützung von allen Helfern bekommen. Jeder der sich besonders für eines der oben genannten Themen interessiert, kann sich die die Arbeit der Beauftragten einbringen und so unterstützen. Gerade bei so vielen verschiedenen Aufgaben ist das THW als Team gefragt.
So unterstützen sich Helfer und BÖs nicht nur Ortsverbands intern, sondern auch OV und sogar LK übergreifend mit Informationen, Bildern, Designs und Entwürfen.
Die OV-Köchin/ Der OV Koch
Die OV-Köchin/ Der OV Koch ist für die Verpflegung und Betreuung der Helfer im OV verantwortlich.
Das Aufgabenfeld des Koches/ der Köchin umfasst::
- die Verpflegung zuzubereiten und auszugeben
- die besonderen Hygienevorschriften zu beachten und deren Einhaltung sicherzustellen
- Verpflegungsgüter nach Vorgabe zu beschaffen
- die notwendige Vorratshaltung zu betreiben und entsprechende Bestandskontrollen durchzuführen
- das Verpflegungsgüterverzeichnis zu führen und den Verbrauch zu dokumentieren
- die weitere Betreuung der Helfer bei lang anhaltender Verweildauer im OV (z.B. Getränke, Snacks, Schlafgelegenheiten, Hygieneartikel u.a.m.)
Die Köchin ist bei größeren Einsätzen wichtiger Ansprechpartner der Fachgruppe Logistik / Log-V-Trupp in Sachen Ortskunde und kann in Zusammenarbeit mit dieser örtlich oder überörtlich eingesetzt werden. Zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben bedient sich die Köchin (nach Absprache) der Unterstützung anderer Helfer des OV.
Der Technische Zug
Um den vielfältigen Anforderungen des Bevölkerungsschutzes und der örtlichen Gefahrenabwehr gewachsen zu sein, setzt das Technische Hilfswerk auf eine Kombination von universellen Bergungsgruppen und spezialisierten Fachgruppen.
Die Bergungsgruppen sind mit Ausstattung und Personal in der Lage, ein breites Aufgabenspektrum abzudecken, das heißt zu retten, zu bergen, Sicherungs- und leichte Räumarbeiten vorzunehmen sowie vielfältige technische Hilfe zu leisten.
Aus diesem Grund verfügt jeder Ortsverband über einen Zugtrupp, grundsätzlich eine Fachgruppe Bergung, eine Fachgruppe Notversorgung sowie mindestens eine Fachgruppe.
Die Fachgruppen hingegen sind die Spezialisten für besondere Aufgaben. Sie gibt es, abhängig vom Gefährdungspotenzial, in unterschiedlicher Anzahl und Flächendeckung.
Die Technischen Züge rücken nicht grundsätzlich in voller Stärke zum Einsatz aus. Sie sind so aufgebaut, dass sowohl einzelne Trupps und Gruppen als auch ganze Technische Züge modulartig miteinander kombiniert werden können. Auch einzelne Spezialisten stehen als Berater zur Verfügung (zum Beispiel Fachberater). Dies erleichtert es aufgabenorientiert, auf den Einzelfall abgestimmt und damit wirtschaftlich zu arbeiten.
Der Zugtrupp
An der Spitze des Technischen Zuges steht der Zugführer mit seinem Zugtrupp (ZTr).
Er führt den Einsatz des Technischen Zuges bzw. mehrerer Fachgruppen und ist damit die Schnittstelle zur Einsatzleitung der anfordernden Behörde, von der er seine Aufträge erhält. Der Mannschaftstransportwagen (MTW) ist ein Multifunktionsfahrzeug für den Aufgabenbereich des Zugtrupps und für weitere logistische Aufgaben des Technischen Zuges.
Zugführer/in
Der/Die Zugführer/in (ZFü) ist für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung seines Technischen Zuges verantwortlich. Er ist dem Ortsbeauftragten gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges verantwortlich.
Das Aufgabenfeld ders ZFü umfasst:
- Ausbildung der Helfer/innen seines Zuges entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt
- durchführung und/oder überwachung der Ausbildung
- anlegung und planungen von Übungen
- er beurteilt die Unterführer auf ihre Eignung und stellt Anträge für deren Berufung
- durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges jederzeit sicherzustellen.
- Meldung von Schäden und Verluste zu melden
- auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hinzuwirken
- Verantwortlich für die Durchführung der seiner Einheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:
> die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) sicherstellt
> die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet
> im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt
> Verbindung zur Einsatzleitung, zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt
> die Logistik für die eigene Einheit und für bereitgestellte Einheiten regelt
Im Einsatz ist er der unmittelbar übergeordneten Führungsstelle (FüSt) unterstellt.
Zugtruppführerin
…
Bergungsgruppe
Die Bergungsgruppe rettet Menschen und Tiere und birgt Sachwerte aus Gefahrenlagen, führt Sicherungsarbeiten an Schadenstellen durch, übernimmt leichte Räumarbeiten und richtet Wege und Übergänge her. Als vielseitigste Gruppe im Technischen Zug sind Personal und Ausstattung auf die Bewältigung eines möglichst breiten Aufgabenspektrums ausgerichtet.
Die Bergungsgruppe kommt als Schnell-Einsatz-Gruppe regelmäßig zuerst zum Einsatz.
Die Ausstattung kann weitgehend abgesetzt, getragen und autark eingesetzt werden. Sie umfasst ein umfangreiches Sortiment an Werkzeugen und Geräten zur Rettung und Bergung, zur Bearbeitung von Holz, Metall und Stein, zur Sicherung von Personen und Einsatzstellen, zum Trennen, Heben und Bewegen von Trümmern oder Bauteilen sowie zum Bau von Hilfskonstruktionen und anderem mehr. Teilweise verfügen die Bergungsgruppen mit dem Abstützsystem Holz (ASH) über eine universelle Abstütz- und Sicherungskomponente aus Holzbauteilen. Darüber hinaus ist mit dem Einsatz-Gerüst-System (EGS) ein vielseitiges Hilfsmittel für Rettungs-, Bergungs- und Sicherungsarbeiten vorhanden. Zur Fahrzeugausstattung gehören ein Gerätekraftwagen und ggf. ein Anhänger 7 t.
Fachgruppe Notversorgung und Notinstandsetzung (FGr-N)
Die Fachgruppe Notversorgung und Notinstandsetzung (kurz Fgr N) löst die Bergungsgruppe 2 in den Ortsverbänden ab. Ihre Kernkompetenzen liegen in der nofallmäßigen Versorgung und Instandsetzung bei größeren Schadenslagen. Darüber hinaus unterstützt sie die anderen THW-Einheiten im Einsatz.
Im Einsatz kann Sie Logistikaufgaben übernehmen und Mensch und Material transportieren. Hierzu steht ihr ein Anhänger, ein LKW mit Ladebordwand und ein Geländestapler zur Verfügung. Zur notfallmäßigen Versorgung besitzt sie außerdem eine Netzersatzanlage, eine mobile Tankstelle und Material um ein Feldlager für einen Technischen Zug zu errichten. Weiterhin soll Sie die Einsatzkräfte von der Wasserseite mit Booten unterstützen. Durch all diese Aufgaben soll sichergestellt werden, dass die THW-Kräfte im Einsatz einen gewissen Zeitraum unabhängig arbeiten können.
Fachgruppe Elektroversorgung (FGr-E)
Die Fachgruppe Elektroversorgung stellt die Stromversorgung an großen Einsatzstellen sicher. Darüber hinaus versorgt sie bei einem Stromausfall kritische Infrastrukturen mit Notstrom.
Fachgruppe Elektroversorgung (FGr E)
Zu den Aufgaben der Fachgruppe Elektroversorgung gehören:
- die Elektroarbeiten
- der Netz- und Leitungsbau
- das Erkennen von Gefahrstellen (Sicherungsmaßnahmen)
Die Fachgruppe Elektroversorgung ist eine Teileinheit im THW und ist mindestens einmal in jedem Regionalbereich vertreten. Dies entspricht bundesweit einer Zahl von 66 Fachgruppen.
Zur Fahrzeugausstattung gehören ein Lastkraftwagen mit Ladebordwand (7 t Nutzlast), zwei Anhänger Netzersatzanlage und ein Hubsteiger (12m).